Allgemeine Geschäftsbedingungen

SKS Kompressoren GmbH, Olper Straße 136, 51491 Overath
Stand: 26.10.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SKS Kompressoren GmbH („SKS“, „wir“) und ihren Kunden über den Verkauf von Kälteverdichtern, Austauschverdichtern, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kühlstellenreglern und Zubehör sowie über Reparatur-, Montage-, Wartungs- und Serviceleistungen.

1.2 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage bzw. Bestellung, als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Wir können einen Nachweis (z. B. USt-IdNr. oder Gewerbenachweis) verlangen.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

2. Angebote, Preise auf der Website, Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von Produkten und Preisen auf unserer Website, insbesondere in der Verdichter-Suche und auf den Herstellerseiten, ist kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Information. Alle dort genannten Preise sind freibleibend; die Verfügbarkeit ist nicht zugesichert. Irrtümer, Schreib- und Tippfehler bleiben vorbehalten.

2.2 Auf Ihre Anfrage (per Formular, E-Mail oder Telefon) erhalten Sie ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen und wir den Auftrag in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Leistung ausführen.

2.3 Unsere Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext (Angebot, Auftragsbestätigung, diese AGB) erhalten Sie per E-Mail.

3. Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die Preise aus Angebot und Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer bzw. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk Overath, ohne Verpackung, Fracht und Versicherung.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, liefern wir gegen Vorkasse. Die Lieferung oder Leistung erfolgt nach Zahlungseingang. Für Service- und Montageleistungen gelten die auf unserer Website veröffentlichten Verrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

4. Austauschverdichter und Altteil-Rückgabe

4.1 Austauschverdichter sind gebrauchte Verdichter, deren Gehäuse nach Herstellerangaben mit neuen Bauteilen wieder aufgebaut wurde. Sie sind keine Neuware des Herstellers. Als neue Originalverdichter verkaufte Geräte sind im Angebot ausdrücklich so bezeichnet.

4.2 Der Preis eines Austauschverdichters setzt voraus, dass der Kunde uns den ausgebauten Altverdichter desselben Typs zurückgibt. Der Altverdichter muss innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung des Austauschverdichters bei uns eingehen, vollständig (ohne fehlende Hauptbauteile), entleert von Kältemittel und verschlossen sein, und er darf nicht durch äußere Gewalt, Frost, Brand oder unsachgemäßes Zerlegen beschädigt sein.

4.3 Geht der Altverdichter nicht fristgerecht ein oder ist er nach Ziffer 4.2 nicht wiederaufbereitungsfähig, berechnen wir den im Angebot genannten Altteil-Aufpreis.

4.4 Die Rücksendung des Altverdichters erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nicht vereinbart ist, dass wir die Abholung beauftragen.

5. Reparatur

5.1 Bei Reparaturaufträgen wird der Verdichter zunächst zerlegt und befundet. Auf dieser Grundlage erhalten Sie einen Kostenvoranschlag bzw. ein Reparaturangebot.

5.2 Lehnen Sie die Reparatur nach der Befundung ab oder ist der Verdichter nicht wirtschaftlich reparabel, berechnen wir die im Angebot genannten Kosten für Prüfung und Befund sowie die Kosten des Rücktransports. Auf Wunsch entsorgen wir den Verdichter fachgerecht; die Kosten hierfür teilen wir vorab mit.

5.3 Kann ein reparierter oder nicht reparierter Verdichter dem Kunden nicht übergeben werden, weil dieser ihn nicht abholt oder die Annahme verweigert, fordern wir den Kunden in Textform unter Fristsetzung zur Abholung auf. Nach fruchtlosem Fristablauf können wir angemessenes Lagergeld berechnen.

5.4 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6. Lieferung, Abholung, Lieferzeit

6.1 Wir liefern per Spedition oder Paketdienst an die vom Kunden angegebene Adresse oder Baustelle; Abholung in Overath ist nach Absprache möglich. Abholungen defekter Verdichter beauftragen wir nach Auftragserteilung.

6.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten und Spediteure, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferzeit angemessen. Wir informieren Sie unverzüglich.

6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6.4 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, auch bei frachtfreier Lieferung. Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen, diese auf dem Frachtbrief zu vermerken und uns unverzüglich mitzuteilen.

7. Einbau und Inbetriebnahme

7.1 Verdichter und Kälteanlagen dürfen nur durch einen zertifizierten Kälte-Fachbetrieb nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung eingebaut, befüllt und in Betrieb genommen werden. Die Herstellervorgaben (Öl, Kältemittel, Einsatzgrenzen, Schutzeinrichtungen) sind zu beachten.

7.2 Vor dem Einbau eines Austausch- oder reparierten Verdichters ist die Ausfallursache des alten Verdichters zu beseitigen (z. B. Säure im Kreislauf, Feuchtigkeit, Flüssigkeitsschläge, Ölmangel, elektrische Fehler). Dazu gehören insbesondere der Wechsel von Filtertrockner und Öl sowie die Prüfung von Schützen, Motorschutz und Regelung.

7.3 Schäden, die auf unsachgemäßen Einbau, Betrieb außerhalb der Einsatzgrenzen, nicht beseitigte Ausfallursachen der Anlage, falsches Kältemittel oder Öl oder fehlerhafte elektrische Installation zurückzuführen sind, sind keine Mängel der gelieferten Ware.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern oder einbauen; er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

9. Mängelansprüche (Gewährleistung)

9.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren, Austauschverdichtern und Reparaturleistungen 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme. Gebrauchte Waren ohne Wiederaufbau verkaufen wir unter Ausschluss der Mängelhaftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Diese Verkürzungen und Ausschlüsse gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 10, bei Arglist, bei einer übernommenen Garantie sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 445b BGB.

9.2 Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen; Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Wir leisten nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.3 Bei Reklamationen benötigen wir den beanstandeten Verdichter zur Prüfung sowie Angaben zur Anlage (Kältemittel, Betriebsdaten, Schaltplan, Ausfallbild). Der Verdichter darf vor unserer Prüfung nicht zerlegt werden. Stellt sich heraus, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt (siehe Ziffer 7.3), können wir dem Kunden die Kosten der Prüfung und des Transports in Rechnung stellen.

9.4 Aus- und Einbaukosten, Kältemittel, Arbeitszeit und Folgeschäden an der Anlage übernehmen wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 439 Abs. 3 BGB) und der Haftung nach Ziffer 10.

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Overath. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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